Für einen leisen Auftritt

Die Bauteile Geschossdecke und Boden spielen eine wichtige Rolle
Foto: SG Weber

Die Trittschallverbesserung bei Modernisierungsobjekten stellt Planer und Ausführende meist vor besondere Herausforderungen. Hier werden zwei ­Lösungen vorgestellt, die den Anforderungen in Altbauten gerecht werden.

Bei der Sanierung von Altbauwohnungen müssen viele verschiedene Einflussfaktoren beachtet werden. Ein wichtiger Aspekt ist ein Schallschutz, der heutigen Norm- und Komfortansprüchen genügt. Dazu zählt im mehrgeschossigen Wohnungsbau insbesondere ein guter Trittschallschutz. Daher soll bei Renovierungsvorhaben neben der Verbesserung der energetischen Standards oft auch ein erhöhter Tritt- schallschutz sichergestellt werden. Häufig sind jedoch bei Fußböden im Bestand hinsichtlich Aufbauhöhe und Flächengewicht planerische Grenzen gesetzt. Dann gilt es, bei minimaler Systemaufbauhöhe eine maximale Trittschallverbesserung zu erzielen.

Rechtliche Grundlagen des Schallschutzes

Die Norm DIN 4109 »Schallschutz im Hochbau« legt die Anforderungen an die Trittschall- und Luftschalldämmung von Gebäuden fest. Sie gibt fü̈r Wohnungstrenndecken im mehrgeschossigen Wohnungsbau mit L‘n,w einen Wert von ≤ 53 dB vor.

Oft stellen Planer und Bauherren erhöhte Anforderungen an den Trittschallschutz, zum Beispiel im gehobenen Wohnungsbau. Ergänzend zur DIN 4109 regelt die Richtlinie VDI 4100 »Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge fü̈r erhöhten Schallschutz« die Anforderungen an die Trittschalldämmung der Deckenkonstruktionen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern, ­Bereichen von selbst genutzten Wohnungen oder Häusern nach Schallschutzstufen (SSt).

Dabei unterscheidet man:

  • Schallschutzstufe 1 (SSt1) – Gehgeräusche gut wahrnehmbar und störend;
  • Schallschutzstufe 2 (SSt2) – Gehgeräusche noch wahrnehmbar, aber in der Regel nicht störend (entspricht erhöhten Anforderungen nach DIN 4109);
  • Schallschutzstufe 3 (SSt3) – Gehgeräusche nicht störend.

Diese Anforderungen können mit den heute gängigen Massivdecken in Verbindung mit einem schwimmenden Estrich wirtschaftlich erfüllt werden. Dabei ist eine entsprechende Aufbauhöhe für den einzubringenden Estrich und ein definiertes Flächengewicht zu gewährleisten.

Schwächen gängiger Systeme in der Sanierung

In der Sanierung scheiden konventionelle Estrichsysteme auf Grund der hohen Schichtdicken von Estrich und Dämmschicht oft aus. Gussasphalt bietet zwar eine schnelle Belegreife, bringt aber Beeinträchtigungen für Handwerker und Bewohner mit sich. Denn der Einbau erfordert nach wie vor ein hohes Maß an Handarbeit bei Hitze-, Rauch- und Geruchsentwicklung. Gussasphalt und Fertigteilestrich machen eine umfassende Materiallogistik hinsichtlich Transport beziehungsweise Lagerung erforderlich. Trockenkonstruktionen müssen durch Zuschneiden und Ausfüllen der Fugen aufwendig an die Raumgeometrie angepasst werden und neigen in der Nutzung zum »Kippeln« im Rand- oder Türbereich. Zudem entwickelt sich bei der Verarbeitung viel Staub, was die übrigen Bewohner stören kann.

Besserer Trittschallschutz

Besonders in der Sanierung wird ein angemessener Trittschallschutz häufig durch dünn dimensionierte Beton- oder Holzbalkendecken sowie geringe Raum­höhen ­erschwert. Aber auch Rippendecken mit zu geringer flächenbezogener Masse, Hohlkörperdecken und ungeeignete, zu steife oder nicht alterungsbeständige Dämmschichten sowie alte Holzbalkendecken beeinträchtigen den Schallschutz im Wohnungsbau. Geringe Raumhöhen und begrenzte Tragfähigkeit der Bestandsdecken erschweren die Sanierung zusätzlich. Gefragt sind daher besonders schlanke Modernisierungslösungen mit einem geringen Flächengewicht, die gleichzeitig eine möglichst große Trittschallverbesserung gewährleisten.

Die »Weber floor« Systeme des Herstellers Saint-­Gobain Weber bieten Trittschallschutz. Je nach Anwendungsfall können Fachhandwerker den Fokus auf eine extrem geringe Aufbauhöhe oder auf eine besonders ausgeprägte Trittschallminderung legen.

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