Innendämmung und Luftdichtigkeit

Plattenfugen nicht luftdicht bis zum begrenzenden Bauteil gespachtelt

Laut unserem Autor Klaus Arbeiter häufen sich in letzter Zeit die Beanstandungen an verbauten ­Innendämmungen. Grund hierfür sind neben einer Fehleinschätzung der Wasseraufnahme von außen und reinen Verarbeitungsfehlern auch Fehler im Bereich der luftdichten Ausführung der Innen­dämmung.

Untersucht man diese Fälle weiter, kann man im Regelfall eine nicht vorhandene oder nicht konsequent durchgeführte Auseinandersetzung mit dem Thema Luftdichtigkeit feststellen.

Dies betrifft sowohl die planerische wie auch die ausführende Seite. Schäden an Innendämmungen, die aus solchen Umständen ­heraus entstehen, treten dabei insbesondere im Bereich der Fugen und ­Anschlüsse der Innendämmungen zu Tage. An, zum Zeitpunkt der Erstellung, nur oberflächlich dichten Fugen und Anschlüssen bilden sich nach einiger Zeit Risse aus und dieser Umstand kann dann, wenn das Thema Luftdichtigkeit nicht konsequent umgesetzt worden ist, zu konvektiven Luftströmungen von der Raumseite in die Konstruktion führen. Da bei solchen Luftströmen ganz erhebliche Mengen an Feuchtigkeit mitgeführt werden können, die dann bis in die kälteren Bereiche der Wand- oder Deckenkonstruktionen vordringen, ist eine Kondensatbildung oft nicht mehr auszuschließen und ein Feuchteschaden möglich.

Die Luftdichtigkeit von Bauwerken ist ein zentraler Bestandteil von Neubauten und energetischen Sanierungen. Luftdichtigkeit verhindert das Vordringen von Raumluft, im Regelfall warm und mit Feuchtigkeit angereichert, in die kälteren Bereiche von Baukonstruktionen und die damit mögliche Kondensation, sprich den Tauwasserausfall.

Dass Gebäude luftdicht auszuführen sind, wird in der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) und der DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau, gefordert und auch geregelt. Die für den Unternehmer wichtigste Forderung aus diesen Regeln ist, die wärmeübertragende Umfassungs- fläche eines Gebäudes dauerhaft luftdicht nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Auch Innendämmungen müssen luftdicht ausgeführt werden, und das dauerhaft.

Wechselseitige Beanspruchungen

Ein Unternehmer, der Innendämmungen einbaut, wird sich daher fragen müssen, wie er seine Leistung nach diesen Forderungen erbringen und welche anerkannten Regeln der Technik er hierbei überhaupt einhalten muss. Als Unternehmer schuldet er gegenüber seinem Auftraggeber die Erfüllung des Vertrages und die Einhaltung der anerkannten ­Regeln der Technik. Doch nur wer diese kennt und auch weiß, wie sie umzusetzen sind, kann sich sicher sein, stets einredefreie und abnahmefähige Leistungen zu erbringen.

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