
Wer Arbeits- und Schutzgerüste erstellt oder nutzt, muss sich mit der im Februar 2019 in Kraft getretenen Neufassung der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 1 auskennen. Unser Autor Dr.-Ing. Rolf Sontheimer vom Gerüstspezialist Layher fasst die wesentlichen Änderungen zusammen. Hintergrund der Neufassung der TRBS 2121-1 sind die gesetzlichen Vorgaben des europäischen Arbeitsschutzgesetzes, die in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem darin enthaltenen gerüstspezifischen Teil der Technischen Regel 2121 für Betriebssicherheit konkretisiert werden.
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