03. Januar 2018

Qualitätsstufen für Putze

Innenputz, Innenputzarbeiten, Qualität, Qualitätsstufen
1 Kalkzementputz ohne vertragliche Vereinbarung (Q2 – gerieben) mit deut lichen Bearbeitungsspuren, gestörter mangelhafter Gesamteindruck

Bei Innenputzarbeiten führt die Vereinbarung der höchsten Qualitätsstufe Q4 immer wieder zu Kürzungen von Werklohnansprüchen und ­gerichtlichen Streitigkeiten. Dies gilt es zu vermeiden. Daher sollen im folgenden Artikel die Qualitätsstufen anschaulich erläutert werden und die häufigsten Streitpunkte benannt werden.

1. Hintergrund

Häufig findet sich in Bauträgerverträgen mit hochwertigem Innenausbau der Hinweis auf die mit den Innenputzarbeiten zu erreichenden Qualitätsstufen. Die Vereinbarung der höchsten Qualitätsstufe Q4 führt immer wieder zu Kürzungen von Werklohnansprüchen und ­gerichtlichen Streitigkeiten. Für den mit derartigen Streitigkeiten befassten Sachverständigen entsteht der Eindruck, dass die Vereinbarung der höchsten Qualitätsstufe Q4 auf der einen Seite bewusst genutzt wird, um Mängelansprüche durchzusetzen und Werklohnforderungen zu kürzen. Anderseits wird man mit Qualitäten von Innenputzarbeiten konfrontiert, die weit abseits dieser Anforderungen liegen und bei denen ein Ein­behalt des Werklohnes gerechtfertigt erscheint.

Daher sollen im folgenden Artikel die Qualitätsstufen anschaulich erläutert werden und die häufigsten Streitpunkte benannt werden. Dem Ausführungs­betrieb soll eine Handlungsstrategie ­gegeben werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

2. Erläuterung der Qualitätsstufen

Bei der Beurteilung der Qualitätsstufen ist grundsätzlich in abgezogene, geglättete, abgeriebene und gefilzte Putzoberflächen zu unterscheiden. Je nach Ausführungsart und Qualitätsstufe werden unterschiedliche Anforderungen an die Beschaffenheit und Eignung der Ober­fläche für nachfolgende Beschichtungen gestellt. Die oftmals in Ausschreibungen zu lesenden Oberflächenbeschreibungen wie »malerfertig, malfertig, streichfertig, anstrichbereit, oberflächenfertig, tapezierfertig, streiflichttauglich« sind völlig ungeeignet, um daraus eine qualitative Beschreibung der gewünschten Putzoberfläche abzuleiten.

Vielmehr gilt es, im Rahmen der Ausschreibung gemäß VOB/A § 7 »Beschreibung der Leistung« die Leistung eindeutig und erschöpfend (vollständig) zu beschreiben. Dies muss zwingend der­gestalt erfolgen, dass sowohl Qualitätsstufe als auch Ausführungsart genannt werden, zum Beispiel als »Q2 – geglättet«. Werden keine Aussagen zur Oberflächenqualität getroffen, so gilt Qualitätsstufe 2 (Q2) als vereinbart. Nach- folgend sollen die in der abgebildeten  ­Tabelle genannten Ausführungsarten und Qualitätsstufen kurz und verständlich beschrieben werden.

Tabelle Qualitätsstufen für Innenputze (Bundesverband Gipsindustrie e.V. Merkblatt 3)

Tabelle Qualitätsstufen für Innenputze (Bundesverband Gipsindustrie e.V.
Merkblatt 3)

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