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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) | Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt bei Neubauten den Einsatz von erneuerbaren Energien oder alternative Maßnahmen vor. Erlaubt sind alle Formen von erneuerbaren Energien, welche auch miteinander kombiniert werden können. |