Folgen Sie uns

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt bei Neubauten den Einsatz von erneuerbaren Energien oder alternative Maßnahmen vor. Erlaubt sind alle Formen von erneuerbaren Energien, welche auch miteinander kombiniert werden können.

Foto: kuraphoto/AdobeStock_428914080
Schmuckbild
Nach oben