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Nutzestrich

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Begriff Main definition
Nutzestrich

Eine nach der Art der Aufgabenstellung bezeichnete Estrichart.
Nutzestriche werden ohne Bodenbelag ausgeführt und direkt durch die Nutzungsart beansprucht, z.B. in untergeordneten Räumen im Wohnungsbau (Keller) oder durch Fahrverkehr in Tiefgaragen. Sie weisen einen besonderen hohen Verschleiß- bzw. Abriebwiderstand auf. Daher kommen hierbei hoch beanspruchbare Zementestriche als Industrieestriche, Gussasphaltestriche oder Kunstharzestriche zum Einsatz.

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